Tod des Tieres



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Wenn das Tier stirbt

Grab im eigenen Garten

Viele Tierhalter möchten ihrem Liebling nach dessen Tod eine letzte Ruhestätte einrichten. Somit stellt sich die Frage, ob ein Grab im eigenen Garten gestattet ist.

Aufschluss hierüber gibt das Tierkörperbeseitigungsgesetz (TierKBG). Grundsätzlich sind verstorbene Tiere im Sinn dieses Gesetzes, also auch Haustiere, wie Katzen, Hunde und Kleintiere, in Tierkörperbeseitigungsanstalten zu entsorgen.

Dem Besitzer eines Haustieres ist es allerdings erlaubt, seinen Liebling auf dem eigenen Grundstück zu beerdigen, wenn das Grab mindestens 50 cm tief ist (gemessen vom Rand des Grabes aus). Selbstverständlich kann auch ein Tierfriedhof aufgesucht werden.

Ausnahmen von der Erlaubnis

Nicht gestattet wird ein Begraben im Garten, wenn sich die Stelle in der Nähe öffentlicher Wege und Plätze und in Wasserschutzgebieten befindet. Grund für dieses Verbot ist die ansonsten eintretende Gefährdung der Gesundheit von Menschen und die Verunreinigung von Gewässern.

Die gesetzlichen Verbote sollten eingehalten werden. Verstöße werden oft mit drastischen Bußgeldern geahndet.


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