Haftung-Tierhalter



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Die Haftung des Tierhalters

Grundsätzliches

Nach § 833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist der Halter eines Tieres zum Schadensersatz verpflichtet, wenn durch das Verhalten dieses Tieres ein Mensch getötet oder verletzt oder eine Sache beschädigt worden ist, es sei denn, es handelt sich um ein Nutztier, das dem Beruf oder Unterhalt dient, und der Halter hat das Tier sorgfältig beaufsichtigt bzw. der Schaden wäre auch bei Anwendung größtmöglicher Sorgfalt eingetreten.

Zugegeben: der Gesetzeswortlaut klingt kompliziert. Die Vorschrift bedeutet aber nichts anderes, als dass der Tierhalter grundsätzlich Schadensersatz leisten muss, sich aber unter bestimmten Voraussetzungen davon befreien kann.


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