Tier im Recht



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Das Tier im Recht

Der Tierschutz ist glücklicherweise in das Grundgesetz aufgenommen worden!

Seit dem 01.08.2002 ist in Art. 20 a GG folgendes festgelegt:

"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Massgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."

Auch das Bürgerliche Gesetzbuch hat seit längerem einen neuen Wortlaut,
§ 90 a BGB:

"Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch die besonderen Gesetze geschützt. Auf sie sind die für die Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist."

Schon diese Formulierung zeigt, dass oft nur halbherzig das Tier von einer Sache unterschieden wird.

Wie häufig noch immer die für echte Sachen geltenden Vorschriften auf zwei-und vierbeinige Lebewesen Anwendung finden, zeigen die folgenden zur Auswahl stehenden Themen.


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