Eigentumserwerb des Finders



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Eigentumserwerb des Finders

Es kann vorkommen, dass sich niemand für das entlaufene bzw. entflogene Tier meldet.

Dann stellt sich für den Finder die Frage, ob er selbst nicht Eigentümer werden kann. Natürlich kann er.

Nach Ablauf von sechs Monaten seit Anzeige bzw. Fund der Sache erwirbt der Finder Eigentum. Ausnahme: dem Finder wird vor Fristablauf bekannt, dass es einen Halter gibt oder der Halter hat gegenüber der Gemeinde sein Eigentumsrecht geltend gemacht.


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