Kann man auch vor dem Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden?



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Kann man auch vor dem Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden?

Ja,

wenn das Fortführen der Ehe einem der Ehepartner unzumutbar ist (sog. Härtefallscheidung).

Beispiele hierfür sind Trunksucht des Ehepartners und Gewalttätigkeiten.


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