Kann man auch einen gemeinsamen Rechtsanwalt beauftragen?
Leider nein.
Der Rechtsanwalt kann aus Gründen der Interessenkollision immer nur einen der Ehepartner vertreten. Wenn sich beide Parteien aber über die Scheidung und die Folgesachen einig sind (einverständliche Scheidung), kann der Antragsgegner, also der Partner, der nicht selbst einen Antrag stellt, auch ohne Anwalt vor Gericht erscheinen und die Ehe kann geschieden werden.
Ein solches Vorgehen senkt die Kosten des Rechtsstreits nicht unerheblich, da außer der Scheidung und dem Versorgungsausgleich kein weiteres Verfahren anhängig wird. Die meisten Gerichte reduzieren den Streitwert, nach dem sich die Gerichts- und Anwaltgebühren richten, um 25 %, wenn eine einverständliche Scheidung vorliegt.
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