Was bedeutet „Versorgungsaugleich“?
Der Versorgungsausgleich wird gleichzeitig mit der Scheidung vom Gericht durchgeführt, allerdings nur, wenn sich die Ehe nach deutschem Recht richtet.
Versorgungsausgleich bedeutet, dass die Versorgungs- und Rentenansprüche, die die Ehepartner während der Ehezeit erworben haben, beiden gleichermaßen zugute kommen sollen: wer mehr erworben hat, muss die Hälfte des Mehrerwerbs an den Ehepartner abgeben.
Dafür muss mit den Rentenversicherungsträgern abgeklärt werden, welche Einzahlungen und welche Anrechnungszeiten vorliegen. Dies kann mehrere Monate dauern.
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