Was wird bei der Scheidung noch geregelt?
Das Familiengericht muss von Amts wegen den Versorgungsausgleich mit durchführen.
Auf Antrag eines (anwaltlich vertretenen!) Ehepartners können auch Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Weiterbenutzung der Wohnung, Hausratsteilung und Zugewinnausgleich geregelt werden.
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