Was bedeutet „Zugewinn“?
Haben die Ehepartner keine anderweitige Regelung getroffen, handelt es sich beim Zugewinn um den gesetzlichen Güterstand.
Die Vermögen beider Ehepartner bleiben getrennt; jeder verfügt über sein Vermögen und haftet für seine Schulden.
Derjenige Ehegatte, der während der Ehe den höheren Zugewinn, also einen größeren Vermögenszuwachs, erzielt hat, muss dem anderen die Hälfte des Überschusses als Zugewinnausgleich zahlen.
Ende des Güterstandes ist entweder der Tod des Ehepartners oder die Scheidung.
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