Was bedeutet „Umgangsrecht“?
Jedes Kind hat Anspruch auf Kontakt mit beiden Elternteilen; dies gehört zum Kindeswohl. Derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist somit verpflichtet, dem anderen Elternteil den Umgang mit dem Kind zu ermöglichen; es sei denn, dass der Kontakt dem Kind schadet.
Das Umgangrecht bezieht sich nicht nur auf verheiratete Elternpaare, sondern auch auf nie miteinander verheiratete.
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