Was ist, wenn ich keinen Kindesunterhalt zahlen kann?
Meint ein Elternteil, den verlangten Unterhalt nicht zahlen zu können, muss er dies nachweisen.
Gegenüber einem minderjährigen Kind besteht eine gesteigerte Unterhaltspflicht, so dass ggf. auch Überstunden zu leisten sind, eine zusätzliche Erwerbstätigkeit aufgenommen werden muss oder Vermögen einzusetzen ist.
Nach § 1603 II BGB besteht keine gesteigerte Unterhaltspflicht, wenn der betreuende Elternteil den Barunterhalt des Kindes decken oder das Kind aus dem eigenen Vermögen unterhalten werden kann.
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