Wer zahlt die Kosten des Rechtsanwaltes?
Tragen Sie am Unfall keine Schuld, muss der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung die Anwaltskosten übernehmen; diese sind sog. „Folgeschäden“ des Unfalls.
Aber auch bei einer Mitschuld Ihrerseits am Unfall sollten Sie in jedem Fall den Weg zum Anwalt nicht scheuen, da nicht auszuschließen ist, dass Sie mit unberechtigten Forderungen konfrontiert werden.
Falls Sie eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, tritt diese für den Schaden ein. Bringen Sie also unbedingt die Versicherungspolice mit!
Empfehlen Sie diese Seite weiter »
