Welche Schäden werden mir ersetzt?
Zu unterscheiden ist zwischen Sach- und Personenschäden.
Bei Schäden am Fahrzeug werden die Reparaturkosten bzw. der Wiederbeschaffungswert ersetzt, zudem Abschleppkosten und Ab- und Anmeldekosten, falls Sie einen neuen PKW kaufen müssen. Aber auch Mietwagenkosten und Nutzungsausfall sind erstattungsfähige Schadenspositionen.
Bei Personenschäden ist als erstes an das Schmerzensgeld zu denken. Erstattungsfähig sind darüber hinaus Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten und der Haushaltsführungsschaden.
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