Muss ich mein Fahrzeug reparieren lassen?
Nein.
Schadenersatz kann auch allein auf Grundlage des Sachverständigengutachtens geltend gemacht werden, sog. „fiktiver Schaden“. Ersetzt wird Ihnen derjenige Geldbetrag, der für eine Reparatur erforderlich gewesen wäre.
Achtung: Der Schädiger muss aber nur den Netto-Betrag zahlen. Mehrwertsteuer wird nämlich nur dann gezahlt, wenn sie tatsächlich entstanden ist und hierzu ist eine Reparatur nötig!
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