Habe ich Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten?



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Habe ich Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten?

Ja,

wenn diese unter dem Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert liegen.

Zusätzlich muss Ihnen der Schädiger die Umsatzsteuer zahlen, da diese ja angefallen ist. Übersteigen die tatsächlichen Reparaturkosten die vom Gutachter geschätzten Kosten, sind die tatsächlichen Kosten zu erstatten. Der Unfallverursacher trägt das „Prognoserisiko“.


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