Werden mir die Kosten eines Mietwagens ersetzt?
Grundsätzlich ja,
allerdings ist einiges zu beachten. Mietwagenkosten sind nur im Rahmen der erforderlichen Wiederherstellung zu ersetzen, d. h. Sie müssen einen möglichst günstigen Mietwagen in Anspruch nehmen.
Es ist Ihnen zumutbar, bei 1-2 Mietwagenfirmen nach Preisen zu fragen. Auch ist die Inanspruchnahme auf eine unbedingt notwendige Zeit zu beschränken, die maximal 14 Tage beträgt.
Sie sollten also nach der Anmietung sofort mit der Suche nach einem Ersatzwagen beginnen.
Des Weiteren ziehen manche Versicherungen einen angemessenen Prozentsatz wegen ersparter Eigenkosten ab, der zwischen 3 % und 15 % liegt. Dies kann durch Anmietung eines kleineren und billigeren Fahrzeuges umgangen werden.
Im Zweifel sollten Sie daher auf ein Mietfahrzeug verzichten und stattdessen Nutzungsausfall geltend machen!
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