Kann ich Nutzungsausfall geltend machen?



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Kann ich Nutzungsausfall geltend machen?

Ja,

denn anerkanntermaßen stellt die Verfügbarkeit des eigenen Kfz einen geldwerten Vorteil dar.

Um Nutzungsausfall geltend machen zu können, muss Ihnen Ihr Fahrzeug wegen des Unfalls nicht zur Verfügung stehen, z.B. weil es repariert wird.

Die Dauer des Nutzungsausfalls ergibt sich aus der notwendigen Reparaturdauer bzw. aus der notwendigen Wiederbeschaffungszeit für ein Ersatzfahrzeug; die Höhe des Nutzungsausfallsgeldes aus einer Tabelle.

Zu beachten ist, dass Nutzungsausfall nur dann beansprucht werden kann, wenn Sie das Kfz ohne den Unfall benutzt hätten. Dies kann z. B. dadurch entfallen, wenn sie krank waren oder eine Reise angetreten haben. In diesen Fällen fehlt Ihnen der Nutzungswille.


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