Das Kfz des Unfallverursachers ist nicht versichert. An wen muss ich mich wenden?



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Das Kfz des Unfallverursachers ist nicht versichert. An wen muss ich mich wenden?

Für diesen Fall steht Ihnen die Verkehrsopferhilfe in Hamburg zur Verfügung. Diese zahlt, als ob der Verursacher mit der gesetzlichen Mindestdeckungssumme versichert ist.

Gleiches gilt bei Fällen mit Fahrerflucht oder wenn der Verursacher den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat. Hat der Gegner Fahrerflucht begangen, werden von der Verkehrsopferhilfe die Sachschäden am PKW selbst und die Folgeschäden nicht ersetzt. Sonstige Sachschäden nur, wenn der Selbstbehalt über 500,00 EUR liegt. Auch Schmerzensgeld wird meist nicht zugesprochen.


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