Was ist zu beachten, wenn der Unfall im Ausland stattgefunden hat?
Die Ansprüche sind gegen den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners, also in dessen Land, geltend zu machen.
Um aber die damit verbundenen Schwierigkeiten zu minimieren, sind die Haftpflichtversicherer in den EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, in jedem EU-Staat einen Beauftragten zu benennen, der in der Landessprache des Geschädigten die außergerichtliche Schadensregulierung vornimmt.
Aber Achtung: Das Abkommen betrifft nur die außergerichtliche Regulierung. Eine Klage kann nur in dem Staat erhoben werden, in dem sich der Unfall ereignet hat!
Empfehlen Sie diese Seite weiter »
