Ich habe einen Anhörungsbogen erhalten, da ich zu schnell gefahren sein soll. Wie soll ich reagieren?



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Ich habe einen Anhörungsbogen erhalten, da ich zu schnell gefahren sein soll. Wie soll ich reagieren?

Das Gesetz sieht vor, dass vor Erlass eines Bußgeldbescheides der Betroffene anzuhören ist.

Hierdurch wird die Möglichkeit eingeräumt, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen. Zum Vorwurf selbst müssen Sie nichts mitteilen. Vielmehr sollten Sie dies auch nicht tun, sondern den Rechtsanwalt mit der Akteneinsicht beauftragen.

Auch bei den Angaben zur Person ist meist festzustellen, dass die Behörde bereits ausreichende Kenntnis darüber hat. Dies ergibt sich schon aus dem Anschreiben. Sie sind daher zur Rücksendung des Anhörungsbogens nicht verpflichtet.


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