Was kann ich gegen einen Bußgeldbescheid unternehmen?
Sie können Einspruch einlegen innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheides.
Die Behörde prüft, ob der Einspruch berechtigt war. Geht die Behörde davon aus, dass der Bescheid zu Recht ergangen ist, übermittelt sie die Akte an die Staatsanwaltschaft. Diese wiederum prüft, ob die Angelegenheit genügend aufgeklärt ist und stellt das Verfahren ein bzw. übergibt es dem zuständigen Amtsgericht. Das Gericht entscheidet entweder schriftlich oder beraumt einen Termin zur mündlichen Verhandlung an.
Der Einspruch kann jederzeit zurückgenommen werden; nach Beginn der Hauptverhandlung aber nur noch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft.
Eine Begründung des Einspruchs ist nicht erforderlich, bietet sich aber an, um der Behörde genügend Aspekte für die Überprüfung zu geben. Schon deshalb sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.
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