Was wird im Verkehrszentralregister eingetragen?



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Was wird im Verkehrszentralregister eingetragen?

Das Verkehrszentralregister, auch als „Verkehrssünderkartei“ bezeichnet, erfasst rechtskräftige und bestandskräftige Entscheidungen folgender Art:

  • die von Fahrerlaubnisbehörden, die die Fahrerlaubnis versagen, entziehen oder neu erteilen
  • die von Bußgeldbehörden, die eine Verkehrsordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von mindestens 40,00 EUR oder einem Fahrverbot ahnden
  • von Gerichten, die eine Verurteilung wegen einer Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr aussprechen

Aber: nicht jeder Verstoß führt zu einem Eintrag.

Verwarnungen (geringfügige Verfehlungen mit einem Verwarngeld von 5,00 bis 35,00 EUR) und Ordnungswidrigkeiten unter 40,00 EUR bleiben unberücksichtigt!


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