Was wird im Verkehrszentralregister eingetragen?
Das Verkehrszentralregister, auch als „Verkehrssünderkartei“ bezeichnet, erfasst rechtskräftige und bestandskräftige Entscheidungen folgender Art:
- die von Fahrerlaubnisbehörden, die die Fahrerlaubnis versagen, entziehen oder neu erteilen
- die von Bußgeldbehörden, die eine Verkehrsordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von mindestens 40,00 EUR oder einem Fahrverbot ahnden
- von Gerichten, die eine Verurteilung wegen einer Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr aussprechen
Aber: nicht jeder Verstoß führt zu einem Eintrag.
Verwarnungen (geringfügige Verfehlungen mit einem Verwarngeld von 5,00 bis 35,00 EUR) und Ordnungswidrigkeiten unter 40,00 EUR bleiben unberücksichtigt!
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