Erlöschen meine Punkte irgendwann?
Ja,
denn es gibt sog. Tilgungsfristen. Dies betragen zwei, fünf oder zehn Jahre. Getilgt werden die Punkte aber nur dann, wenn innerhalb dieser Frist keine neuen Verkehrsverstösse begangen wurden. Neueinträge blockieren somit die Tilgung vorhandener Punkte.
Achtung: während früher ein Bußgeldbescheid oder ein Urteil erst rechtskräftig sein musste, um die Tilgungsfrist auszusetzen, blockiert nunmehr der neue Verkehrsverstoß bereits ab dem Tag der Tat an die Tilgung. Das Verfahren durch Einspruch oder Rechtsbeschwerde so lange zu verzögern, bis alte Verstöße noch vor dem Eintrag des neuen Verstoßes getilgt waren, funktioniert also nicht mehr.
Tilgungsfristen / Verkehrszuwiderhandlungen
- 2 Jahre
bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als fünf Jahre). - 5 Jahre
bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen.
bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen. - 10 Jahre
bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.
bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.
Einträge und Punktestände sind nach Ablauf der Tilgungsfrist + einem Jahr gelöscht und nicht mehr nachvollziehbar.
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