Wann muss ich mit einem Fahrverbot rechnen?
Das Fahrverbot kann neben einer Geldbuße verhängt werden.
Im Gegensatz zum Entzug der Fahrerlaubnis darf der Betroffene eine bestimmte Zeit lang kein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen, also auch kein führerscheinfreies. Nach Ablauf der Verbotsfrist erhält der Betroffene sein bisheriges Führerscheindokument zurück.
Wegen einer Ordnungswidrigkeit darf nur unter den Voraussetzungen des § 24 StVG oder § 24 a StVG ein Fahrverbot verhängt werden. Der Betroffene muss somit einen groben oder beharrlichen Pflichtverstoß begangen haben. § 4 des Bußgeldkataloges indiziert solche Pflichtverstöße, z.B. das Führen eines Kfz mit 0,5 Promille oder mehr.
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