Ich bin mit dem Bescheid des Arbeitsamtes wegen der Höhe des Arbeitslosengeldes II nicht zufrieden. Was kann ich tun?
Gegen den Bescheid kann Widerspruch innerhalb 1 Monats eingelegt werden.
Die Widerspruchsfrist beginnt mit der Zustellung des Bescheides an Sie. Auf die Möglichkeit der Widerspruchseinlegung müssen Sie hingewiesen werden - hierzu findet sich am Ende des Bescheides eine Rechtsbehelfsbelehrung.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde einzulegen.
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