Ich habe die Widerspruchsfrist versäumt. Was soll ich nun machen?



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Ich habe die Widerspruchsfrist versäumt. Was soll ich nun machen?

Nach § 60 VwGO kann bei Versäumen der Frist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden. Wenden Sie sich unverzüglich an einen Rechtsanwalt und schildern Sie das Problem.

Achtung: nur wenn Sie unverschuldet daran gehindert waren, die Frist einzuhalten, hat der Antrag Aussicht auf Erfolg!


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