Ich habe Widerspruch eingelegt. Die Behörde weicht aber von ihrer Auffassung nicht ab und hat mir einen Widerspruchsbescheid zugesandt.



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Ich habe Widerspruch eingelegt. Die Behörde weicht aber von ihrer Auffassung nicht ab und hat mir einen Widerspruchsbescheid zugesandt.

Nunmehr können Sie gegen den Widerspruchsbescheid innerhalb 1 Monats Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Auch hier läuft die Frist ab Zustellung des Widerspruchsbescheides an Sie.

In der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheides müssen Sie auf die Möglichkeit der Klage hingewiesen werden.


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