Muss ich den Widerspruch begründen?
Nein,
denn gesetzlich vorgeschrieben ist nur die form- und fristgemäße Einlegung.
Eine Begründung sollte aber dennoch erfolgen, damit die Behörde sich mit Ihren Argumenten auseinandersetzen muss.
Wenden Sie sich also besser an einen Rechtsanwalt.
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