Kann ich auch Klage gegen einen Widerspruchsbescheid einlegen, der mich gar nicht betrifft?
Nein,
denn sie müssen klagebefugt sein.
Das bedeutet nichts anderes, als dass sie durch die Entscheidung der Behörde möglicherweise in Ihren persönlichen Rechten betroffen sind.
Der einfachste Fall ist derjenige, wenn Sie Adressat des Bescheides sind, Ihnen z. B. die Zahlung von Arbeitslosengeld versagt wird. Gleiches kann aber auch bei einer Behördenentscheidung gelten, die an eine andere Person gerichtet und für diese günstig ist, für Sie selbst aber belastend.
Ein typischer Fall ist das Baurecht. Ihrem Nachbarn wird eine Baugenehmigung zum Bau einer Lagerhalle erteilt, obwohl Sie beide in einem reinen Wohngebiet wohnen. Hier können Sie Widerspruch bzw. Klage gegen den Bescheid der Baubehörde einlegen, obwohl dieser nicht an Sie gerichtet ist.
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