Was wird der Rechtsanwalt nach der ersten Beauftragung machen?
Er wird zunächst Akteneinsicht beantragen und dann mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.
Akteneinsicht muss grundsätzlich gewährt werden.
Empfehlen Sie diese Seite weiter »

Er wird zunächst Akteneinsicht beantragen und dann mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.
Akteneinsicht muss grundsätzlich gewährt werden.
Rechtsanwaltskanzlei
Juliane Flüß-Meuter
in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt
Rolf Quittmann,
Rechtsanwältin Hilda Meuter-Wiethold
Mallinckrodtstr. 136
44147 Dortmund
Telefon: 0231-818591
Telefax: 0231-818660
eMail:
kanzlei--@--ra-meuter.de