Die Polizei hat mich aufgefordert, zu einer Beschuldigtenvernehmung zu erscheinen. Was soll ich nun machen?



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Die Polizei hat mich aufgefordert, zu einer Beschuldigtenvernehmung zu erscheinen. Was soll ich nun machen?

Das Schreiben bedeutet, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

Die Polizei will Sie zu dem Vorfall nunmehr befragen. Sie sollten umgehend einen Rechtsanwalt beauftragen.

Dieses Recht haben Sie übrigens in jedem Verfahrensstadium. Ihr Rechtsanwalt wird Akteneinsicht beantragen und dann mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. Sie sollten daher keinerlei Aussagen gegenüber der Polizei machen, ohne zuvor anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen zu haben.

Niemals sind Sie verpflichtet, sich selbst zu belasten.


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