Bekomme ich für mein Strafverfahren Prozesskostenhilfe?
Leider nein.
Das Gericht prüft aber, ob ein Fall einer „notwendigen Verteidigung“ vorliegt. Falls ja, wird Ihnen ein Anwalt beigeordnet. Dieser erhält dann sein Honorar aus der Staatskasse.
Ihr Rechtsanwalt wird von sich aus beantragen, als Pflichtverteidiger beigeordnet zu werden.
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