Wann kann ich als Beschuldigter verhaftet werden?
Unter den Voraussetzungen der §§ 112 ff. StPO ist Untersuchungshaft möglich.
Hierzu müssen ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund vorliegen. Dringend der Tat verdächtig sind Sie dann, wenn eine große Wahrscheinlichkeit besteht, dass Sie Täter oder Teilnehmer einer Straftat sind. Haftgründe sind Flucht oder Fluchtgefahr des Beschuldigten, Verdunkelungsgefahr, die besondere Schwere der Tat oder Wiederholungsgefahr.
Untersuchungshaft darf nicht angeordnet werden, wenn sie zur Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht.
Angeordnet wird die Untersuchungshaft durch einen richterlichen Haftbefehl.
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