Darf meine Wohnung durchsucht werden, wenn ich einer Straftat verdächtigt werde?
Nach den Voraussetzungen des § 103 StPO ja.
Die Durchsuchung dient dem Auffinden von Beweismitteln oder dem Ergreifen des Verdächtigen.
Grundsätzlich muss ein Richter die Durchsuchung anordnen, in Eilfällen (bei Gefahr im Verzug) kann dies aber auch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei machen.
Der Wohnungsinhaber hat ein Recht darauf, bei der Durchsuchung anwesend zu sein.
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