Darf auch bei Nichttatverdächtigen eine Hausdurchsuchung erfolgen?
Ja,
aber nur dann, wenn Tatsachen dafür vorliegen, dass die gesuchte Person, Tatspuren oder Sachen sich in den Räumen befinden.
Reine Mutmaßungen genügen nicht, vielmehr muss es sich um einen konkreten Tatverdacht handeln.
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