Muss ich als Zeuge vor Gericht erscheinen?
Ja.
Sie haben als Zeuge mehrere Pflichten: die Erscheinungspflicht, die Aussagepflicht und die Eidespflicht.
Aussagen müssen Sie nur dann nicht, wenn Ihnen ein Aussageverweigerungsrecht zusteht, z. B. wenn Sie mit dem Angeklagten verwandt sind. Davon zu unterscheiden ist das Auskunftsverweigerungsrecht: hier könne Sie auf solche Fragen schweigen, durch deren Beantwortung Sie sich selbst oder einen Angehörigen der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen würden.
Das Gericht belehrt Sie vor der Vernehmung über das Aussageverweigerungsrecht.
Bleiben Sie trotz ordnungsgemäßer Ladung unentschuldigt fern, kann ein Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft, angeordnet werden; außerdem können Sie zwangsweise vorgeführt werden.
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