Kann ich mich gegen einen Strafbefehl wehren?



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Kann ich mich gegen einen Strafbefehl wehren?

Ja,

indem Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch beim Gericht oder bei der Geschäftsstelle einlegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung des Strafbefehls an Sie. Nach Versäumen der Einspruchsfrist ist der Strafbefehl wie ein rechtskräftiges Urteil anzusehen.

Zögern Sie also nicht und suchen Sie sofort nach Erhalt des Strafbefehls einen Rechtsanwalt auf!


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