Wann gilt man als vorbestraft?



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Wann gilt man als vorbestraft?

Vorbestraft im juristischen Sinn ist man, sobald einmal eine Strafe – Geldstrafe oder Freiheitsstrafe – verhängt wurde. Vorbestraft im umgangssprachlichen Sinn ist man aber erst bei Einträgen in das Führungszeugnis.


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