Werden meine Einträge irgendwann gelöscht?



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Werden meine Einträge irgendwann gelöscht?

Ja,

es gibt sogenannte Tilgungsfristen, wobei zwischen dem Führungszeugnis und dem Bundeszentralregister zu unterscheiden ist.

Die Fristen im Führungszeugnis betragen je nach Art der Verurteilung zwischen drei und zehn Jahren. Wurde eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt oder eine Sicherungsverwahrung angeordnet, erfolgt keine Löschung.

Einträge im Bundeszentralregister werden erst nach fünf bis zwanzig Jahren gelöscht. Auch hier gilt, dass in bestimmten Fällen keine Löschung stattfindet.

Zu beachten ist, dass sich bei mehreren Einträgen die Tilgungsfristen ändern. Gelöscht wird erst, wenn für alle Eintragungen die Tilgungsfrist abgelaufen ist.


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