Kommt das Verbraucherinsolvenzverfahren überhaupt für mich in Betracht?



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Kommt das Verbraucherinsolvenzverfahren überhaupt für mich in Betracht?

Das Verfahren steht Personen offen, die nicht selbständig sind oder gewesen sind, z. B. Arbeitnehmern, Rentnern oder Arbeitslosen.

Ausnahmsweise kann auch über das Vermögen von ehemals Selbständigen das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet werden, wenn ihre Vermögensverhältnisse überschaubar sind und gegen sie keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

Überschaubar sind die Vermögensverhältnisse nur, wenn der Schuldner zum Zeitpunkt des Eröffnungsantrages weniger als 20 Gläubiger hat.

Voraussetzung für die Entschuldung ist, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist oder seine Zahlungsunfähigkeit droht.

Unerheblich ist, wann die Schulden entstanden sind.


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