Was sind Versagungsgründe für die Restschuldbefreiung?



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Was sind Versagungsgründe für die Restschuldbefreiung?

  • wenn der Schuldner wegen einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt wurde
  • wenn der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach dem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um Kredite zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden
  • wenn der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag bereits Restschuldbefreiung erhalten hat oder diese versagt wurde
  • wenn der Schuldner während des Verfahrens Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten verletzt oder im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Verfahrens unangemessene Schulden gemacht oder Vermögen verschwendet hat

Stellt sich nachträglich heraus, dass der Schuldner während der Wohlverhaltensphase vorsätzlich Pflichten verletzt und dadurch die Insolvenzgläubiger erheblich beeinträchtigt hat, kann das Gericht innerhalb eines Jahres die Restschuldbefreiung widerrufen.


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