Was sind die Kosten des Verfahrens?
Zu diesen zählen Gerichtsgebühren und gerichtliche Auslagen.
Die Höhe der Verfahrenskosten hängt im Einzelfall von dem Wert des Schuldnervermögens und der Höhe der entstandenen Auslagen ab.
Die Kosten sind vorrangig aus der Insolvenzmasse zu zahlen. Insolvenzmasse ist das gesamte pfändbare Vermögen, das der insolventen Person zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das sie während des Verfahrens erhält. Davon ausgenommen sind unpfändbare Gegenstände.
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