Muss ich mein gesamtes Arbeitseinkommen den Gläubigern zur Verfügung stellen?
Nein,
selbstverständlich muss Ihnen etwas zum Leben bleiben. Daher müssen Sie nur auf den pfändbaren Teil Ihres Einkommens verzichten.
Der notwendige Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz muss Ihnen auf jeden Fall verbleiben.
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