Gilt das Verbraucherinsolvenzverfahren auch für meinen verschuldeten Ehepartner?
Nein,
dieser muss – ebenso wie der Bürge – ein eigenes Verfahren beantragen.
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dieser muss – ebenso wie der Bürge – ein eigenes Verfahren beantragen.
Rechtsanwaltskanzlei
Juliane Flüß-Meuter
in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt
Rolf Quittmann,
Rechtsanwältin Hilda Meuter-Wiethold
Mallinckrodtstr. 136
44147 Dortmund
Telefon: 0231-818591
Telefax: 0231-818660
eMail:
kanzlei--@--ra-meuter.de