Ich bin arbeitslos und liege mit meinem Arbeitslosengeld unter der Pfändungsfreigrenze. Kann ich dennoch das Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen?



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Ich bin arbeitslos und liege mit meinem Arbeitslosengeld unter der Pfändungsfreigrenze. Kann ich dennoch das Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen?

Ja,

denn zulässig sind auch sog. Nullpläne.

Das Gesetz sieht nämlich keine Mindestbefriedigungsquote vor, um eine Restschuldbefreiung zu erreichen.


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