Gibt es auch Forderungen, die von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen sind?
Ja.
Dies sind Geldstrafen und Geldbußen, sowie Zwangs- und Ordnungsgelder.
Auch fallen darunter Verbindlichkeiten aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, z. B. eine Körperverletzung.
Empfehlen Sie diese Seite weiter »
