Gibt es auch Forderungen, die von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen sind?



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Gibt es auch Forderungen, die von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen sind?

Ja.

Dies sind Geldstrafen und Geldbußen, sowie Zwangs- und Ordnungsgelder.

Auch fallen darunter Verbindlichkeiten aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, z. B. eine Körperverletzung.


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