Ich kann wegen meiner Schulden das Honorar des Rechtsanwaltes nicht bezahlen. Was nun?
Der Rechtsanwalt rechnet die Gebühren über die Beratungshilfe ab.
Sie benötigen also lediglich einen Beratungshilfeschein, den Sie bei dem Amtsgericht Ihres Wohnsitzes beantragen und dem Rechtsanwalt vorlegen.
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