Ich bin Kleingewerbetreibender. Kann ich mein Geschäft während der Verbraucherinsolvenz weiterführen?
Nein,
dies geht nur im Regelinsolvenzverfahren.
Die Eigenverwaltung im Verbraucherinsolvenzverfahren ist ausgeschlossen; vielmehr ist nur der Treuhänder befugt, Rechnungen zu schreiben, zu kassieren, etc. Für Kleingewerbetreibende bietet sich daher das Regelinsolvenzverfahren an.
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