Ich bin Kleingewerbetreibender. Kann ich mein Geschäft während der Verbraucherinsolvenz weiterführen?



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Ich bin Kleingewerbetreibender. Kann ich mein Geschäft während der Verbraucherinsolvenz weiterführen?

Nein,

dies geht nur im Regelinsolvenzverfahren.

Die Eigenverwaltung im Verbraucherinsolvenzverfahren ist ausgeschlossen; vielmehr ist nur der Treuhänder befugt, Rechnungen zu schreiben, zu kassieren, etc. Für Kleingewerbetreibende bietet sich daher das Regelinsolvenzverfahren an.


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